CRT Carstens & Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft
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ELTERNGELD ab dem 1. Januar 2011.

Ab 2011 erhalten Eltern, die für die Erziehung ihres Kindes aus dem Beruf aussteigen, zwölf Monate lang ein Elterngeld. Alleinerziehende erhalten das Elterngeld für 14 Monate. Es fängt einen Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes auf und orientiert sich an der Höhe des im Jahr vor der Geburt des Kindes erzielten Nettoeinkommens aus Erwerbstätigkeit der Antragstellerin/des Antragstellers.  

Das entfallene Einkommen wird bei einem bereinigten Erwerbseinkommen vor der Geburt

von unter 1000 Euro zu mehr als 67 % (gestaffelt bis zu 100 %)
von 1.000 bis 1.200 Euro zu 67 %
von über 1.200 Euro zu ca. 65 %

durch das Elterngeld ersetzt. Das Elterngeld beträgt mindestens 300,00 Euro und höchstens 1.800,00 Euro monatlich.

Das Elterngeld beträgt auch für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300 Euro monatlich. Bei Mehrlingsgeburten oder älteren Geschwisterkindern kann sich der Elterngeldanspruch noch erhöhen.

Elterngeld bei Teilzeitarbeit = Arbeiten während der Bezugsdauer:

Der Anspruch auf Elterngeld besteht auch bei Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung, solange die Tätigkeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt eines Monats umfasst. Das Elterngeld wird als Ersatz für das entfallende Teileinkommen, also für die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt und dem voraussichtlichen durchschnittlich erzielten Einkommen während des Elterngeldbezugs gezahlt. 

Die Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung während des Bezuges von Elterngeld ist der Elterngeldstelle umgehend mitzuteilen. 

Partnerkomponente/Vaterbonus:  

Wenn auch der zweite Elternteil - in der Regel der Vater - aus dem Beruf aussteigt und die Kinderbetreuung übernimmt, wird als Bonus ein Elterngeld für zwei zusätzliche Partnermonate (i.d.R. Vätermonate) in Aussicht gestellt.  

Beispiel: Die Mutter erzielt nach der Geburt des Kindes kein Erwerbseinkommen. Der Vater war bislang mit 40 Wochenstunden berufstätig. In den Monaten „13“ und „14“ nach der Geburt des Kindes ist der Vater mit 30 Wochenstunden Teilzeit beschäftigt. In diesem Zeitraum nimmt die Mutter keine Erwerbstätigkeit auf und kümmert sich weiterhin ganztags um die Kinderbetreuung. Für diese Zeit entfällt das Elterngeld nicht vollständig. Die Eltern erhalten dann für diese Zeit das Mindestelterngeld von 300,00 Euro, wenn sowohl die Mutter als auch der Vater nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeitet.  

Steuern und Sozialabgaben:  

Das Elterngeld ist zwar steuerfrei und sozialabgabenfrei. Allerdings unterliegt es bei der Berechnung des Steuersatzes für Einkommensteuer dem so genannten Progressionsvorbehalt.  

Elterngeld und andere Sozialleistungen:  

Reicht das Elterngeld allein oder zusammen mit weiteren Haushaltseinkommen nicht aus, um den Bedarf der Familie zu decken, besteht ein Anspruch auf weitere Sozialleistungen. 

Beim Bezug von z. B. Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") wird das Elterngeld vollständig als Einkommen angerechnet. Elterngeldberechtigte, die z. B. Arbeitslosengeld II beziehen und die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, erhalten einen s. g. Elterngeldfreibetrag, der höchsten 300 Euro beträgt. Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld bei den Sozialleistungen anrechnungsfrei und wird somit als zusätzliche Leistung zur Verfügung gestellt.

Antrag stellen:


Zuständig für die Antragstellung auf Elterngeld sind die von der jeweiligen Landesregierung beauftragten Ämter (zum Beispiel Einwohnermeldeamt). Der Antrag auf Elterngeld ist zeitnah nach der Geburt des Kindes zu stellen, denn das Elterngeld wird rückwirkend nur für drei Monate gezahlt. Bereits im Antrag müssen die Eltern bestimmen, welcher Elternteil für welchen Zeitraum das Elterngeld erhalten soll. Eine nachträgliche Änderung soll nur in Härtefällen möglich sein.

  

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" (Stand: April 2012) herausgegeben. Diese Broschüre informiert über die wichtigsten Fragen rund ums Elterngeld und die Elternzeit, und steht auf der Internetseite des Ministeriums zum Download bereit.