CRT Carstens & Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft
Steuerberater | Wirtschaftsprüfer | Landwirtschaftliche Buchstelle

WIR BEGLEITEN SIE UND IHR UNTERNEHMEN IN EINE SICHERE ZUKUNFT.

Die Kanzlei betreut überregional (derzeit in Niedersachsen, Bremen sowie sieben weiteren Bundesländern) Unternehmen und Konzerne aller Rechts- und Unternehmensformen vom Produktions-, Bau-, Verkehrs- und Handelsgewerbe bis zu der traditionell gewachsenen Struktur der Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen und der freiberuflich Tätigen insbesondere Ärzte und Rechtsanwälte. Vereine und kommunale Unternehmen ergänzen den Kreis der betreuten Unternehmen. Zu den Mandanten zählen auch Arbeitnehmer, Ruheständler und Privatpersonen. Eine Reihe von Arbeitnehmern haben wir auf ihrem Weg zum erfolgreichen Unternehmer begleitet.

Um erfolgreich zu sein, müssen Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren.

Wir unterstützen Sie dabei mit fachkompetenten und bedarfsorientierten Leistungen in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Neben den klassischen Aufgaben (Buchführung, Steuererklärungen, Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen), die im wesentlichen vergangenheitsorientiert sind, sehen wir den Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der zukunftsorientierten gestaltenden Beratung.

Haben Sie manchmal auch eine Hemmschwelle, einen Berater zu befragen, weil Sie befürchten, sofort viel bezahlen zu müssen ohne sicher sein zu können, ob Sie mit diesem Berater wirklich zusammenarbeiten wollen? Lassen Sie uns deshalb bei einem Erstgespräch (selbstverständlich kostenlos) erst einmal prüfen, ob wir zusammenpassen. Vereinbaren Sie einen Termin. Sie gehen dabei kein Risiko ein.

Vertrauen ist die beste Basis für Entscheidungen.

Als Unternehmer tragen Sie viel Verantwortung. Gut wenn man da einen Partner hat, auf den man sich in jeder Situation verlassen kann: Ihren steuerlichen Berater. Er unterstützt Sie bei allen betriebswirtschaftlichen Fragen und in der Personalwirtschaft.  

Kosten und Gebühren

Die Höhe unseres Honorars für Steuerberatungsleistungen richtet sich nach der Steuerberatervergütungs-verordnung (StBVV) und ist abhängig vom jeweiligen Gegenstandswert der Beratung und erforderlichen Zeitaufwand. Leistungen werden nach Wertgebühren (Gegenstandswert) oder Zeitgebühren fair und transparent abgerechnet.