CRT Carstens & Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft
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DIE E-BILANZ KOMMT.
 

Bilanzierende Unternehmen müssen (bis auf wenige Ausnahmen) für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, ihre Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung auf elektronischem Weg (E‑Bilanz) an die Finanzverwaltung übermitteln. Lt. BMF-Schreiben wird es die Finanzverwaltung jedoch nicht beanstanden, wenn die Daten für 2012 noch in Papierform eingereicht werden.

Die Übertragung der E-Bilanz erfolgt verschlüsselt über das Elster-Verfahren, welches wir bereits bei der Übermittlung der elektronischen Steuererklärungen nutzen.

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat die Struktur, den Detailierungsgrad und den Mindestumfang (sog. Taxonomie) der elektronisch zu übermittelnden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (E-Bilanz) festgelegt. Dabei geht der Detaillierunggrad weit über die bisher mit der Steuererklärung übermittelten Informationen hinaus. Die Taxonomien sind auf der Internetseite www.esteuer.de veröffentlicht.

Die Umsetzung der neuen Vorschriften erfordert technische und organisatorische Veränderungen und wird für eine Vielzahl der Unternehmen zur personellen und finanziellen Herausforderung. Die Finanz- und Steuerbuchführung müssen überdacht, Kontenpläne erweitert und Geschäftsvorfälle neuen oder geänderten Konten zugeordnet werden.

Da spätestens für 2013 E‑Bilanzen abzugeben sind, sollte bereits Anfang 2012 in Abstimmung mit dem Steuerberater entschieden werden, ob die Buchführung nicht bereits im Januar 2012 umgestellt werden sollte, um die gewünschte Informationstiefe frühzeitig erkennen zu können und um für 2013 fit zu sein. Die tatsächlichen Dimensionen der Umstellungen (Neueinrichtung von bis zu mehreren Hundert Konten) können nur im jeweiligen Einzelfall festgestellt werden. Eine frühzeitige Anpassung des unterjährigen Buchungsverhaltens verhindert das zeit- und kostenintensive Nacharbeiten bei der Jahresabschlusserstellung.

Hintergrund für die Einführung der E‑Bilanz ist u. a. der Ausbau des Risikomanagementsystems (RMS) durch die Finanzverwaltung. Die Finanzverwaltung will im Laufe der Jahre aus den übermittelten Daten Filtersysteme erstellen, die Abweichungen der Daten in Bilanzen oder Gewinn- und Verlustrechnungen „von der Norm“ elektronisch ermitteln, um so gezielter Betriebsprüfungen durchführen zu können. Unternehmen, deren Bilanzen „der Norm entsprechen“ sollen dann weitestgehend unbeanstandet „durchlaufen“.

Wir empfehlen unseren Mandanten, sich frühzeitig mit dem Thema E-Bilanz zu beschäftigen. Dies gilt insbesondere für selbstbuchende Unternehmen.

Bei allen Fragen zum Thema E-Bilanz können Sie auf unsere Kenntnisse und Erfahrungen zählen. Sprechen Sie uns an.