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NBank Niedersachsen-Liquiditätskredit für kleinere und mittlere Unternehmen

Mit dieser Förderung unterstützen das Land Niedersachsen und die NBank kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen, die im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie Liquiditätsengpässe überbrücken müssen. Wichtige Informationen auf einen Blick:

  • Kleine und mittlere Unternehmen, Angehörige der freien Berufe in Niedersachsen
  • Liquiditätsengpässe müssen vorliegen
  • Bis zu 100 % Finanzierunganteil der förderfähigen Kosten, Auszahlung 100 %
  • Darlehensbetrag von 5.000 bis 50.000 Euro
  • Darlehnslaufzeit beträgt 10 Jahre
  • keine Besicherung erforderlich
  • in den ersten 2 Jahren zinslos - danach neues Zinsangebot der NBank 
  • 2 Jahre tilgungsfrei
  • in den ersten 2 Jahren vorzeitige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich


Wie wird der Antrag gestellt?

  • Der Antrag kann nur vom Unternehmer /Freiberuflerselbst und das nur online über das Kundenportal auf der Internetseite der NBank gestellt werden. Der Steuerberater kann das nicht für Sie erledigen. Wir geben Ihnen aber gerne Hilfestellungen. Sollten Sie mit der Antragstellung nicht zurecht kommen, können wir uns im Bedarfsfall auf Ihren PC aufschalten und Hilfestellungen geben.
  • Auch die Bewilligung des Antrags erfolgt über das Kundenportal der NBank.
  • Leider sind die Server der NBank aufgrund der starken Antragswelle total überlastet. Aktuell ist keine Anmeldung am Kundenportal möglich. Es wird daran gearbeitet, eine Antragstellung ohne Kundenportal zu ermöglichen. Sie können das nur abwarten.

 Folgende Schritte sind zu Antragstellung notwendig:

  1. Schritt: Sie registrieren sich im Kundenportal der NBank
  2. Schritt: Sie melden sich im Kundenportal an und laden sich den Antragsvordruck herunter. Auch die weitere benötigte Vordrucke können von der Förderprogrammseite heruntergeladen werden
  3. Sie laden die benötigten Nachweise im Portal hoch
  4. Sie senden ihren Antrag mit den Nachweisen über das Kundenportal ab
  5. Zusätzlich drucken Sie sich den Antrag und die übermittelten Anlage aus


Welche zusätzlichen Unterlagen benötigen Sie dazu?

Da die Antragstellung nur elektronisch erfolgen kann, müssen auch die Nachweise in digitaler Form (gescannt) vorliegen, damit sie im Portal hochgeladen werden können. Folgende Nachweise werden benötigt:

  • Legitimationsprüfung: Eingescannte Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises des Antragstellers auf einer Blattseite. Alternativ darf auch die Kopie des Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung eingereicht werden, sofern die Meldebescheinigung nicht älter als 2 Wochen ist.
  • Gewerbliche Unternehmen: Nachweis der Unternehmung durch Handelsregisterauszug oder Genossenschaftsregister oder Gewerbeanmeldung
  • Gescannte Jahresabschlüsse 2018 und 2019 (ggf. vorläufig) oder eine kumulierte BWA 12/2019 oder die Einnahme-Überschuss-rechnungen für 2019 und die Monate Januar und Februar 2020
  • Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich das Formular "Vertretungsberechtigung Unternehmen" im Downloadbereich des Kundenportals ausfüllen
  • Darüber hinaus sind auf der Produktseite "Niedersachsen-Liquiditätskredit" unter dem Reiter "downloads" die Selbstauskunft der Gesellschafter, Vertretungsberechtigung und De-minimis-Erklärung  auszufüllen.


Wer wird gefördert?

Freiberuflich Tätige, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigte, bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder bis 43 Millionen Euro Bilanzsumme) und

  •  mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen,
  • im Antrag ausführlich die aktuelle finanzielle Situation darlegen und
  • darstellen, wie mit Hilfe des Darlehens aktuelle Liquiditätsengpässe überwunden werden sollen.

Nicht gefördert werden Unternehmen, die

  • sich in Schwierigkeiten befinden, 
  • sich im Insolvenzverfahren befinden oder 
  • die vor dem 31.12.2019 die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag ihrer Gläubiger erfüllten.

 

Was wird gefördert?

  • Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit
  • Finanzierung von Betriebsmitteln 


Unter welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Das Darlehen kann nur in einer Gesamtsumme abgerufen werden.
  • Auszahlung erfolgt zu 100 %
  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich. Die öffentlichen Förderzusagen dürfen die förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigen.